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   BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88   

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BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88 (https://dejure.org/1989,3837)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1989 - 4 B 234.88 (https://dejure.org/1989,3837)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 4 B 234.88 (https://dejure.org/1989,3837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzanlage bei Inbetriebnahme einer Autobahn - Anforderungen an die Annahme der Lärmbeeinträchtigung eines benachbarten Grundstückes - Verpflichtung des Trägers der Straßenbaulast zur Errichtung von Anlagen zum Schutz vor ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88
    Der Senat hat hierzu bereits entschieden, daß ein adäquater Ursachenzusammenhang zu fordern ist, und zwar in dem Sinne, daß einerseits die schädlichen Auswirkungen in typischer Weise mit dem Bau oder der Änderung der Straße, mit der Straßenanlage oder mit dem Betrieb der Straße verbunden sind, und daß andererseits die eingetretenen oder zu erwartenden Schädigungen nach ihrer Art als Folgewirkung der Straße nicht außerhalb aller Erfahrung liegen, insbesondere nicht ganz überwiegend durch andere Umstände bedingt sind (vgl. Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 [BVerwG 15.04.1977 - IV C 3/74] und vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88
    Der Senat hat hierzu bereits entschieden, daß ein adäquater Ursachenzusammenhang zu fordern ist, und zwar in dem Sinne, daß einerseits die schädlichen Auswirkungen in typischer Weise mit dem Bau oder der Änderung der Straße, mit der Straßenanlage oder mit dem Betrieb der Straße verbunden sind, und daß andererseits die eingetretenen oder zu erwartenden Schädigungen nach ihrer Art als Folgewirkung der Straße nicht außerhalb aller Erfahrung liegen, insbesondere nicht ganz überwiegend durch andere Umstände bedingt sind (vgl. Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 [BVerwG 15.04.1977 - IV C 3/74] und vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68

    Herstellung einer Straße nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) als

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88
    Der Senat hat hierzu bereits entschieden, daß ein adäquater Ursachenzusammenhang zu fordern ist, und zwar in dem Sinne, daß einerseits die schädlichen Auswirkungen in typischer Weise mit dem Bau oder der Änderung der Straße, mit der Straßenanlage oder mit dem Betrieb der Straße verbunden sind, und daß andererseits die eingetretenen oder zu erwartenden Schädigungen nach ihrer Art als Folgewirkung der Straße nicht außerhalb aller Erfahrung liegen, insbesondere nicht ganz überwiegend durch andere Umstände bedingt sind (vgl. Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 [BVerwG 15.04.1977 - IV C 3/74] und vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Das erfasst auch den vom Kläger angeführten Senatsbeschluss vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 -, wonach der Träger der Straßenbaulast nach § 17 Abs. 4 FStrG a.F. ausnahmsweise verpflichtet werden konnte, Anlagen zum Schutz vor solchen Immissionen zu errichten, die infolge der vom festgestellten Vorhaben beeinflussten Benutzung bestehender Straßen auftreten.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Die Beeinträchtigung muss einerseits in typischer Weise mit dem Bau oder der Änderung der Straße oder deren Betrieb verbunden sein und darf andererseits nach ihrer Art als Folgewirkung der Straße nicht außerhalb aller Erfahrung liegen, insbesondere nicht ganz überwiegend durch andere Umstände bedingt sein (BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 ; Urteil vom 15. April 1977- BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 ; Beschluss vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 - BA S. 3).
  • BVerwG, 08.06.2004 - 4 BN 19.04

    Grundsätze der Abwägung im Zusammenhang mit Lärmimmissionen

    4 In dem von der Antragsgegnerin zitierten Beschluss vom 9. Februar 1989 BVerwG 4 B 234.88 hat der Senat in Anknüpfung an ältere Rechtsprechung den Rechtssatz aufgestellt, dass nur die einem planfestgestellten Straßenbauvorhaben benachbarten Grundstücke vor nachteiligen Wirkungen im Sinne des § 17 Abs. 4 FStrG a.F. geschützt sind.
  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Dies setzt voraus, daß die Beeinträchtigung in einem adäquaten Ursachenzusammenhang mit dem planfestgestellten Vorhaben steht (vgl. BVerwGE 52, 226 (236) zur straßenrechtlichen Planfeststellung); an diesem adäquaten Kausalzusammenhang fehlt es im allgemeinen, wenn es lediglich um weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme und dadurch bedingte Lärmbelästigungen geht (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 5 S 1399/02

    Verhinderung einer nicht-förmlichen Straßenplanung; Lückenschluss zwischen zwei

    Zu § 17 Abs. 4 FStrG a.F., der Vorgängerregelung der nunmehr allgemein geltenden Vorschrift des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG - die ihrerseits für den Bereich des materiellen Lärmschutzes durch § 41 Abs. 1 BImSchG i.V.m. der 16. BImSchV ausgeschlossen wird, und zwar auch dann, wenn § 41 Abs. 1 BImSchG nur wegen Verneinung der tatbestandlichen Voraussetzungen nicht zur Anwendung kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1995 - 4 C 26.93 - DÖV 1995, 775) - hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 09.02.1989 - 4 B 234.88 - entschieden, dass ein adäquater Ursachenzusammenhang zu fordern ist, und zwar in dem Sinn, dass einerseits die schädlichen Auswirkungen in typischer Weise mit dem Bau oder der Änderung der Straße, mit der Straßenlage oder mit dem Betrieb der Straße verbunden sind, und dass andererseits die eingetretenen oder zu erwartenden Schädigungen nach ihrer Art als Folgewirkung der Straße nicht außerhalb aller Erfahrung liegen, insbesondere nicht überwiegend durch andere Umstände bedingt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 5 S 1399/02

    Straßenplanung: Alternativenprüfung; Lärmschutz; nicht-förmliche Straßenplanung

    Zu § 17 Abs. 4 FStrG a.F., der Vorgängerregelung der nunmehr allgemein geltenden Vorschrift des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG - die ihrerseits für den Bereich des materiellen Lärmschutzes durch § 41 Abs. 1 BImSchG i.V.m. der 16. BImSchV ausgeschlossen wird, und zwar auch dann, wenn § 41 Abs. 1 BImSchG nur wegen Verneinung der tatbestandlichen Voraussetzungen nicht zur Anwendung kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1995 - 4 C 26.93 - DÖV 1995, 775) - hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 09.02.1989 - 4 B 234.88 - entschieden, dass ein adäquater Ursachenzusammenhang zu fordern ist, und zwar in dem Sinn, dass einerseits die schädlichen Auswirkungen in typischer Weise mit dem Bau oder der Änderung der Straße, mit der Straßenlage oder mit dem Betrieb der Straße verbunden sind, und dass andererseits die eingetretenen oder zu erwartenden Schädigungen nach ihrer Art als Folgewirkung der Straße nicht außerhalb aller Erfahrung liegen, insbesondere nicht überwiegend durch andere Umstände bedingt sind.
  • VGH Bayern, 19.04.1996 - 20 A 95.40023
    Für den Bereich der straßenrechtlichen Fachplanung ist durch die Rechtsprechung geklärt, daß lediglich mittelbar-faktische Veränderungen der Verkehrsverhältnisse keine durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützte Rechtsposition berühren (vgl. BVerwG vom 29.06.1983, DVB1 1984, 88/89 zur Klagebefugnis von Gemeinden) und daß weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme im allgemeinen nicht einem in einem einzelnen Plan festgestellten Vorhaben zuzurechnen sind (vgl. BVerwG vom 09.02.1989 - 4 B 234.88 - S. 3 der Ausfertigung zu Ausgleichsansprüchen von Straßenanliegern).

    Die Forderung, daß Klagerechte begründende Auswirkungen durch das Vorhaben "adäquat verursacht" sein müssen (BVerwG - 4 B 234.88 - S.3 der Ausfertigung), ist darum so zu verstehen, daß Auswirkungen im allgemeinen Verkehrsnetz, d.h. außerhalb des betroffenen Streckenabschnitts, davon im Regelfall nicht erfaßt sind.

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

    An diesem adäquaten Kausalzusammenhang fehlt es im Allgemeinen, wenn es lediglich um weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme und dadurch bedingte Lärmbelästigung geht (BVerwG, B.v. 11.11.1996, 11 B 65/96; B.v. 9.2.1989, 4 B 234/88; beide ).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 66.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Adäquat kausaler Zusammenhang

    Es ist nämlich nicht von vornherein ausgeschlossen, daß eine planfestgestellte neue Eisenbahn-Zweigstrecke adäquat kausal zu einer Verkehrs- und damit Lärmzunahme auf der vorhandenen Eisenbahn-Stammstrecke führt (ebenso bereits Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 - zur straßenrechtlichen Planfeststellung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 20 A 1775/92

    Planergänzungsanspruch; Abwägungserheblicher Belang; Verkehrsgeräusche; Schutz

    Diese Notwendigkeit zur Abgrenzung drängt sich auch schon deswegen auf, weil bauliche Maßnahmen in aller Regel auf solche des Betriebes abzielen werden und sich anders als z.B. im Straßenverkehr (die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 1989 - 4 B 234.88 - ist schon deswegen nicht einschlägig) in ihren Auswirkungen auf relativ langen Strecken als adäquat kausal verfolgen lassen.
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 67.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Adäquat kausaler Zusammenhang

  • OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97

    Fernstraßen; Vorläufiger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluß; Feststellung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96

    Eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsverfahren

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